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Mitglied oder Gönner werden

Mitglied oder Gönner werden

Mitglied

Auszug aus den Statuten: Artikel 3: Mitglieder

Der Verein ist offen für natürliche (Privatperson) und juristische Personen (Firma), die sich zur Einhaltung der Statuten, sowie zur Bezahlung des jährlichen Mitgliederbeitrags verpflichten. Jedes Mitglied hat eine Stimme an der Vereinsversammlung.

Mitgliederbeitag:
Der Mitgliederbeitrag beträgt Fr. 20.– für Privatpersonen und Fr. 100.– für Firmen.

Gönner

Auszug aus den Statuten: Artikel 5: Gönner

Als Gönner des Vereins gelten Personen, welche jährlich einen freiwilligen Beitrag in mindestens der Höhe des Mitgliederbeitrags an den Verein bezahlen. Gönner haben kein Stimmrecht an der Vereinsversammlung.

Gönnerbeitag:
Der Gönnerbeitrag beträgt Fr. 20.– für Privatpersonen und Fr. 100.– für Firmen.

Wie werde ich Mitglied oder Gönner?

Sie können sich gleich hier anmelden, und erhalten in den nächsten Tagen die Rechnung für den Mitglieder- oder Gönnerbeitrag. Mit der Rechnung erhalten Sie unsere Statuten zugestellt.

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